EU verabschiedet zwölftes Sanktionspaket gegen Russland

Ein Bestandteil des neuen Pakets ist ein Importverbot für russische Diamanten, das auch alle G7-Staaaten umsetzen: Ab dem 1. Januar 2024 betrifft es direkt alle aus Russland ausgeführten Diamanten – also sowohl Steine russischer Herkunft als auch Transit-Diamanten. Ab dem 1. März ist zusätzlich die Einfuhr von in Drittländern verarbeiteten russischen Diamanten untersagt, und ab dem 1. September 2024 beinhaltet das Verbot auch Labordiamanten sowie diamantbesetzte Schmuckwaren und Uhren. Deutschland importierte im Jahr 2022 insgesamt rohe, verarbeitete oder sonstige Diamanten im Wert von insgesamt 468 Millionen Euro, davon lediglich 0,1 Prozent direkt aus Russland.

„No-Russia-Klausel“, neue Genehmigungspflichten und mehr

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt des neuen Beschlusses: Die bereits im elften Sanktionspaket eingeführten Maßnahmen, die eine Umgehung der Sanktionen verhindern sollen, werden verschärft. Künftig müssen EU-Exporteure bei Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr von bestimmten gelisteten Gütern und Technologien in ein Drittland vertraglich untersagen, dass diese nach Russland oder zur Verwendung in Russland weiterexportiert werden („No-Russia-Klausel“). Hiervon ausgenommen sind Ausfuhren in bestimmte Partnerländer aus Anhang VIII (derzeit USA, Japan, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen und die Schweiz).

Neu ist außerdem die Aufnahme weiterer Unternehmen und Personen in die Sanktionsliste, die Einführung besonderer Genehmigungspflichten für Finanztransfers unter Beteiligung russischer Partner sowie neue Verbote für den Transit von Gütern durch Russland. Die Liste der Güter, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, ist ebenfalls länger geworden: Sie umfasst nun unter anderem Chemikalien, Lithiumbatterien, Werkzeugmaschinen und Maschinenteile.

Importverbot für Flüssiggas mit Übergangsfrist

Darüber hinaus wurden die bestehenden Einfuhrbeschränkungen für Waren, die Russland laut EU beträchtliche Einnahmen verschaffen und damit seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine ermöglichen, erweitert. Mit dazu gehören nun unter anderem Roh- und Spiegeleisen, Kupfer- und Aluminiumdrähte im Gesamtwert von jährlich 2,2 Milliarden Euro. Auch Flüssiggas unterliegt nun einem Importverbot, allerdings mit einer zwölfmonatigen Übergangsfrist.

Des Weiteren wird das bestehende Verbot der Dienstleistungserbringung auf die Bereitstellung von Software von Unternehmensverwaltungs- und industrieller Entwicklungssoftware ausgeweitet. Und schließlich gelten künftig strengere Regeln für die Einhaltung der Ölpreisobergrenze, um Umgehungen einzudämmen.

Ausnahmen bei den Nachweispflichten

Das zwölfte Sanktionspaket bringt allerdings auch Erleichterungen mit sich: Zukünftig gibt es Ausnahmen bei der bestehenden Nachweispflicht für Importe von Eisen- und Stahlvorprodukten aus bestimmten Drittländern. Dies umfasst bisher Norwegen und die Schweiz. Die Nachweispflicht war im Zuge des 11. Sanktionspakets eigeführt worden. Für Ausnahmen von der Nachweispflicht für Importe aus Partnerländern, die eigene Sanktionen gegen Russland verhängt haben, hatte sich die DIHK im Sinne des Bürokratieabbaus eingesetzt.

Das 12. Sanktionspaket wurde am 18. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU  veröffentlicht und gilt seit dem 19. Dezember 2023.
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